Erste Schritte
Das müssen Sie bei einem Todesfall beachten
Ist der Tod zuhause eingetreten, verständigen Sie als erstes Ihren Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Nach einer genauen Untersuchung stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus. Im Anschluss darf der Verstorbene zu uns ins Haus überführt werden. Allerdings dürfen Sie auch gerne bis zu 36 Stunden in Ihrer gewohnten Umgebung von Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen. Wenn Sie es wünschen, kommt auch gerne ein Pfarrer zur Hausaussegnung. Sprechen Sie uns bitte darauf an.
Sollte Ihr Angehöriger im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder dem Hospiz verstorben sein, können Sie sich dort in aller Ruhe verabschieden. Hier können Sie den Hausseelsorger benachrichtigen. Dieser ist gerne bereit eine Aussegnung vorzunehmen. Der Arzt wird von der Einrichtung verständigt, hierum müssen Sie sich nicht kümmern.
Wenn Sie uns mit der Bestattung Ihres Angehörigen betrauen wollen, sind wir rund um die Uhr unter der Rufnummer 0521 88 66 66 für Sie erreichbar. Wir kümmern uns um den Verstorbenen und stehen für eine Überführung mit unseren eigenen Mitarbeitern und unseren Fahrzeugen zur Verfügung. Später beraten wir Sie in allen jetzt notwendigen Schritten in einem persönlichen Gespräch in unserem Haus oder in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung.
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, sollten wichtige Dokumente des Verstorbenen griffbereit beziehungsweise ohne Weiteres auffindbar sein.
Was zu den wichtigen Dokumenten zählt, haben wir vom Bestattungshaus Deppe an dieser Stelle für Sie zusammengestellt:
Wichtige Unterlagen, die Sie bereitlegen können, aber auch gerne nachreichen dürfen, um die Sterbeurkunde beantragen zu können, sind:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei verheirateten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde
- Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei ausländischen Staatsbürgern:
- Reisepässe beider Ehegatten
- sämtliche Urkunden im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache
Wir helfen Ihnen außerdem gerne bei einer Vielzahl von Behördengängen, Abmeldungen und Kündigungen.
Hierfür dürfen Sie gerne folgende Unterlagen bei uns einreichen:
- Rentennummer der Deutschen Rentenversicherung, der Betriebsrenten und der Zusatzversorgungskassen sowie die Personalnummer der Besoldungsstellen
- Krankenkassenkarte
- Versicherungspolicen der Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Versicherungsnummern der Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung
- Mitgliedsausweise von Gewerkschaft und Vereinen
- GEZ-Nummer
- Dokumente über eine evtl. vorhandene Grabstelle
Sollten Sie nicht gleich alle Papiere und Dokumente zur Verfügung haben, helfen wir Ihnen gerne Ersatzdokumente zu besorgen.
Sprechen Sie uns an.