Trauerrecht

Recht auf Sonderurlaub

Ein Abschied von einem geliebten und geschätzten Menschen ist immer eine Ausnahmesituation. Doch nicht nur die Trauer nimmt Zeit in Anspruch, vor allem die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben nehmen uns in die Pflicht.

Aus diesem Grund gibt es in Deutschland bei einem Todesfall im engeren Familienkreis – wenn ein Elternteil, der Ehepartner oder ein Kind verstorben sind – einen Anspruch auf Sonderurlaub.

Wie viele Tage hierfür in Anspruch genommen werden können, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. So ist neben dem Verwandtschaftsgrad auch die Länge der Betriebszugehörigkeit, die Kulanz des Arbeitsgebers oder ein eventueller Tarifvertrag ausschlaggebend.

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Länge des Sonderurlaubs bei einem Todesfall übrigens nicht eindeutig. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dieser nicht zu lange dauern sollte.